Krank gefeiert – fristlos gekündigt: Eigener WhatsApp-Status verrät „Erkrankte“ auf White-Night-Ibiza-Party
Wer arbeitet, darf auch feiern. Dass es sich bei dieser Form der Selbstbelohnung aber umgekehrt so verhält, dass man das Zweite besser unterlassen sollte, wenn man das Erste nicht erbringen kann, zeigt der folgende Fall des Arbeitsgerichts Siegburg (ArbG).