Kontaktloser Unfall: Haftungsverteilung nach missglücktem Überholversuch eines Rennradfahrerpulks
Ein kontaktloser Unfall ist in seiner Haftungsverteilung von Natur aus nicht so einfach zu bewerten. Im Folgenden war es am Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG), den Abbruch eines Überholvorgangs in Beziehung zum Sturz eines Fahrradfahrers zu setzen, der zuvor noch wütend mit dem Arm gefuchtelt hatte. Wer trägt hier die Hauptlast – der Radler, der bei einer relativ hohen Geschwindigkeit nicht beide Hände am Lenkrad hatte, oder der Kfz-Führer, der erst gar nicht zum Überholvorgang hätte ansetzen sollen? Sie ahnen es sicherlich, aber lesen Sie selbst.