Kein Berechnungsdurchgriff: Gewinnabführungsvertrag verhindert Betriebsrentenanpassung
Dass geltendes Recht nicht immer mit einem emotionalen „richtig!“ gleichzusetzen ist, gehört zu den bitteren Pillen, die sowohl Kläger als auch Juristen manches Mal schlucken müssen. Besonders bei Arbeitnehmerrechten kann das gallig aufstoßen. So wie im folgenden Fall, in dem das Bundessozialgericht (BSG) einem Arbeitnehmer gegenüber eingestehen musste, dass sein Arbeitgeber seine Betriebsrentenanpassung clever verhindert habe.