Erbt, erhält oder vermacht? Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis ist einzelfallabhängig
Bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung wird bei privat erstellten Testamenten nicht immer klar getrennt, ob es sich bei der Zuwendung um ein Vermächtnis oder um eine Erbeinsetzung handeln soll. Die letztwilligen Verfügungen müssen daher häufig ausgelegt werden – so auch im folgenden Fall des Amtsgerichts Hameln (AG).