Steuerhinterziehung und Schwarzgeld: Kein Anspruch auf Rückforderung des geleisteten Kaufpreises bei Nichtigkeit des Kaufvertrags
Wer die Zahlung von Schwarzgeld vereinbart, muss sich über die weitreichenden Konsequenzen im Klaren sein. Und wie im Fall des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) heißt das nicht nur, vor Gericht folgenreich Rede und Antwort zu stehen, sondern letzten Endes auch völlig leer auszugehen, wenn man sein (Schwarz-)Geld zurückverlangt.