Verletzung der Aufklärungspflicht: Makler haftet, wenn sein Expose die Existenz eines Überbaus unterschlägt
Wer eine Immobilie kauft, verlässt sich häufig auf den Makler. Wie es sich mit Fehlern auf Maklerseite verhält, war Kern des Prozesses, den das Landgericht Lübeck (LG) zu verhandeln hatte. Ob hier Absicht oder nur Schlamperei vorgelegen hat, ist unklar. Fakt aber war, dass das vom Makler erstellte Expose einen Fehler enthielt, der zu einer Schadensersatzforderung führte.