40 Jahre alte Kindesentführung: Damaliges Opfer wehrt sich erfolgreich gegen filmische Verwendung von Fotos und Brief
Eine Straftat wie die hier betreffende Kindesentführung gehört zum sogenannten Zeitgeschehen, und das bedeutet, dass Medien die Aufgabe zukommt, dieses Verbrechen der Öffentlichkeit darzulegen. Wo aber liegt hier die Grenze? Ist es zulässig, auch noch über 40 Jahre später die damaligen Opfer mit Bildnissen in sehr persönlicher Weise in ihrer Opferrolle darzustellen? Diese Frage ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), und wie dieser antwortete, lesen Sie hier.