Vertretungsbefugnis für Rückgabeverlangen: Über die Rücknahme eines Ehe- und Erbvertrags aus amtlicher Verwahrung
Testamente und Erbverträge können widerrufen werden, indem sie aus einer amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden. Für Erbverträge gilt dies in jedem Fall, sofern diese nur Verfügungen von Todes wegen enthalten. Problematisch wird es, wenn neben dem Erbvertrag auch andere zusätzliche Rechtsgeschäfte, beispielsweise ein Ehevertrag, abgeschlossen wurden. Ein solcher Vertrag war Gegenstand eines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).