Grüne Fußgängerampel: Zugmaschine hat selbst als „Kreuzungsräumer“ bei sich auflösendem Stau keine Vorfahrt
Wer zugunsten des (wieder) fließenden Verlehrs nach einem Stau die Kreuzung räumen möchte, sollte stets gewährleisten, niemanden zu gefährden – egal, wie lang man bereits darauf gewartet hat, weiterfahren zu können. Sonst landet man schnell vor dem Verkehrsgericht, so wie der Lastwagenfahrer in diesem Fall sich vor dem Landgericht Lübeck (LG) wiederfand.