Wie Testamente: Auch notarielle Erbverträge können auslegungsfähig sein
Mit der Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines notariellen Erbvertrags musste sich das Oberlandesgericht München (OLG) beschäftigen und dabei die Frage klären, welche Begrifflichkeiten zwingend notwendig sind, um die – mutmaßlich – gewünschte Erbfolge zu gewährleisten, und welche eben nicht.