Wiederholte Trunkenheitsfahrt? Aussteigen und Betrachten des Schadens stellen nach Ausparkunfall nur kurze Unterbrechung dar
Dass ein Fahrzeugführer, der alkoholisiert ein anderes Fahrzeug beschädigt, dann aussteigt, sich den Schaden ansieht und danach weiterfährt, gleich in mehrfacher Hinsicht falsch handelt, steht außer Frage. Ob ein solches Verhalten jedoch für die Fahrerlaubnisbehörde zu Recht eine „wiederholte Zuwiderhandlung“ darstellt, die zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) bestehen darf, musste das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) prüfen.