Unzulässige Vorratskündigung: Ignorierte baurechtliche Voraussetzung bringt Eigenbedarfskündigung zu Fall
Wenn ein Vermieter selbst in seine Mietwohnung einziehen möchte, spricht er häufig eine Eigenbedarfskündigung aus. Da jedoch mit Rechten gleichsam Pflichten einhergehen, sollten kündigende Eigentümer auch gut vorbereitet sein, sobald sie eine derartige Kündigung aussprechen. Denn Gerichte wie das Amtsgericht Hamburg (AG) kennen bei drohendem Verlust des Wohnraums keinerlei Nachsicht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen auf wackligen Füßen stehen.