Die diplomatische Mission: Demonstration: ja – Projektion auf Botschaftsgebäude: nein
Selbstverständlich macht die Weltpolitik auch vor deutschen Gerichten keinen Halt. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) musste nicht nur die Demonstrationsfreiheit, sondern auch die staatlichen Pflichten aus dem Wiener Übereinkommen zu diplomatischen Beziehungen in seine Entscheidung miteinbeziehen. Und dabei spielte die „Würde der diplomatischen Mission“ und deren Wahrung die entscheidende Rolle.