Erkrankung zählt nicht: Wer seine Kleingartenparzelle nicht satzungsgemäß in Schuss hält, der fliegt
Kleingärten sind zwar populär, aber auch dort können die Pflichten größer sein, als der Begriff es erahnen lässt. So haben die Pächter Pflichten nach dem Bundeskleingartengesetz und gegebenenfalls nach einer Satzung. Dazu gehört regelmäßig, dass sie ihre Parzelle ordnungsgemäß zu bewirtschaften haben. Was passiert, wenn dies unterbleibt, zeigt das folgende Urteil des Amtsgerichts Köln (AG).