Werkstatt geschlossen: Versicherer verweigert erfolglos Zahlung doppelter Abschleppkosten eines Totalschadens
Ein Hin und Her gibt es auch bei Fahrzeugen, die gar nicht mehr fahrbar sind. Im Folgenden hatte das Landgericht Schweinfurt (LG) über Kosten für den doppelten Transport eines Unfallfahrzeugs zu entscheiden, das zuerst über Nacht auf einem Abschlepphof abgestellt und dann am nächsten Morgen zur Werkstatt geschleppt wurde. Die zuständige Versicherung meinte, man hätte erkennen können, dass dies nicht mehr vonnöten war.