Wirtschaftliche Verwertung: Fortsetzung des Mietverhältnisses darf keine erheblichen Nachteile für Vermieter nach sich ziehen
Wird ein gemietetes Wohnobjekt gekündigt, muss dafür stets ein guter Grund vorliegen. Und das zu Recht, denn schließlich ist eine Wohnung Grundlage für ein menschenwürdiges Leben. Dass aber auch auf die Rechte jener Menschen Rücksicht genommen werden muss, die ihr Wohneigentum vermieten, zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts Dachau (AG).