Legitimes Weisungsrecht: Wer Kleiderordnung rigoros missachtet, muss mit berechtigter Kündigung rechnen
Gerade beim Thema Arbeitskleidung gehen die Geschmäcker und Vorstellungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig auseinander. Doch so sehr Arbeitnehmer sich rechtlich nicht alles gefallen lassen müssen, sollten sie sich besser ganz genau überlegen, gegen die arbeitgeberseitig angeordnete Kleiderordnung zu verstoßen. Denn in vielen Fällen hat diese einen guten Grund, und exakt so war es auch im Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG).