Aus Kanzlei gesperrt: Wer Fristen ausreizt, muss deren Einhaltung durch erhöhte Sorgfalt sicherstellen können
Das Einhalten von gesetzlichen Fristen steht bei Rechtsanwälten auf der Liste der Gebote ganz weit oben. Denn nur, wenn ein Anwalt ohne Verschulden verhindert war, eine solche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag die sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ zu gewähren – also quasi eine zweite Chance. Davor muss er laut Bundesgerichtshof (BGH) aber nachweisen, naheliegend und ernsthaft versucht zu haben, die Frist trotz misslicher Lage einhalten zu können.