Das bayerische Fensterrecht: 80 % der betroffenen Fenster und Balkontür blickdicht zu verlangen, stellt unbillige Härte dar
Nachbarschaftsrecht ist Ländersache, und so kommt es im Süden der Bundesrepublik zu einem Anspruch im wohnlichen Nebeneinander, das sich „Bayerisches Fensterrecht“ nennt. Im folgenden Fall, der vor dem Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) landete, ging es um die Frage, ob dieser Anspruch bei dafür gegebenen Voraussetzungen immer durchsetzbar ist.