Die Duplexgarage: Welche Kontrollpflichten Nutzer und welche Beweispflichten Geschädigte treffen
Um seinen Wagen geschützt und platzsparend zu parken, empfehlen sich besonders in urbanen Wohngegenden sogenannte Duplexgaragen. Das Amtsgericht München (AG) musste im Fall des geschädigten „Untermieters“ und des beklagten „Obermieters“ eines solchen Garagenplatzes die Schadensersatzansprüche nach angeblich unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung prüfen. Das Problem hierbei lag – wie so oft und völlig fachgebietsunspezifisch – in der Vorlage von entsprechenden Beweisen.