Arztbewertungen online: Bewertungsportal muss Rüge nachgehen, dass Bewertung kein Behandlungskontakt zugrunde liege
Kommentare im Internet abzugeben, ist mehr als einfach. Ebenso verhält es sich für Nutzer mit Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen. Dass Bewertungsportale bei ärztlichen Leistungen jedoch eine Prüfpflicht haben, die ein wenig mehr Objektivität in das Geschriebene bringen soll, hat das Oberlandesgericht München (OLG) erneut klargestellt.