
“Geisterradlerin” auf Gehweg: Auf zwei Rädern gleich doppelt falsch zu fahren, kann im Ernstfall Schadensersatzansprüche kosten
Im folgenden Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt/Oder (LG) verhandelt wurde, hatte sich eine Fahrradfahrerin gleich im doppelten Sinne falsch verhalten. Ob das allein über den Schuldanteil nach einer Kollision mit einem Pkw entscheidet oder auf Seiten der schwächeren Verkehrsteilnehmerin dennoch ein Schadensersatzanspruch besteht, lesen Sie hier.