Abgerissener Heckspoiler: Waschanlagenbetreiber haften für Schäden an serienmäßigen Ausstattungsteilen
Der Vorher-nachher-Effekt nach der Autoreinigung in einer Waschanlage war im Folgenden für den Halter von unerwartet negativer Natur. So ging er für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Denn die Frage, ob ein Hinweisschild auch die betreiberseitige Haftung serienmäßig angebrachter Fahrzeugteile ausschließen kann, konnten Amtsgericht (AG) und Landgericht (LG) zuvor nicht einhellig klären.