Dass aus Sachbeschädigungen nicht nur ein Anspruch auf Schadensersatz, sondern auch einer auf Schmerzensgeld entstehen kann, wird klar, wenn man sich diesen Fall vor Augen führt. Denn wo man sich besonders sicher fühlen können sollte, können Sachbeschädigungen laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) durchaus zu psychischen Störungen führen – im eigenen Zuhause.
Ein Mann hatte im Briefkasten und in der Mülltonne seines Nachbarn Feuer gelegt. Einige Wochen später hatte er eine Flasche gegen das Terrassenfenster geworfen und noch am selben Tag mit einem Stein die Windschutzscheibe und die Fahrerfensterscheibe des Nachbarn zerstört. Das wollte sich der Nachbar nicht gefallen lassen und forderte unter anderem ein Schmerzensgeld von 2.000 EUR. Schließlich litt der Mann durch die Vorfälle unter Konzentrationsschwierigkeiten, Angstzuständen und Panikattacken.
Das OLG sprach dem Mann 700 EUR Schmerzensgeld zu. Denn die Entwicklung einer Anpassungsstörung nach mehreren vorsätzlichen Sachbeschädigungen durch einen in der Nachbarschaft wohnenden Dritten kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Der vor dem Vorfall psychisch gesunde Mann hatte die Taten des Beklagten als Anschläge gegen seine Wohnung und damit gegen sich selbst erlebt. Diese Beeinträchtigung ist dem Täter auch zuzurechnen, da es sich weder um eine Bagatelle noch um eine psychische Überreaktion handelte.
Hinweis: In Deutschland sind Schmerzensgeldbeträge eher gering. Trotzdem sollten sie auch eine abschreckende Wirkung gegenüber Tätern haben. Denn eins ist klar: Durch Einbrüche, Sachbeschädigungen, Überfälle und andere Straftaten wird auch die Psyche der Opfer häufig stark beeinträchtigt.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 27.09.2024 – 3 U 179/23
zum Thema: | Mietrecht |
(aus: Ausgabe 02/2025)