Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens nehmen Arbeitnehmer aus, deren „geldwerte materielle Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung einer individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden in einer Gesamtschau diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe regelmäßig überschreiten“. Im Folgenden beanstandete ein außertariflich Beschäftigter, dass dieses „Überschreiten“ nicht hoch genug ausfiele, und verlangte mehr Geld. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) war final gefragt.
Der Arbeitnehmer war Mitglied der IG Metall und als Entwicklungsingenieur auf Grundlage eines als außertariflich bezeichneten Arbeitsvertrags beschäftigt. Er erhielt eine monatliche Bruttovergütung von 8.212 EUR. Das Entgelt in der höchsten tariflichen Entgeltgruppe betrug – hochgerechnet auf 40 Wochenstunden – 8.210,64 EUR brutto. Der Abstand zwischen dem höchsten Tarifgehalt und dem für den Arbeitnehmer geltenden außertariflichen Gehalt betrug also 1,36 EUR. Den hielt der Entwicklungsingenieur angesichts der geltenden Regeln für zu gering und forderte eine höhere Vergütung – mit der Begründung, dass sein Gehalt einen gewissen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Entgeltgruppe aufweisen müsse.
Das BAG sah das allerdings anders. Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die im Streitfall einschlägigen tariflichen Bestimmungen verlangten, dass die geldwerten materiellen Arbeitsbedingungen diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe regelmäßig überschreiten. Die Voraussetzungen seien erfüllt. Denn aufgrund der Tatsache, dass die Tarifvertragsparteien die Höhe der Überschreitung nicht festgelegt haben, genüge nach dem Wortlaut auch ein nur geringfügiges Überschreiten des höchsten tariflichen Entgelts. Das lag hier vor.
Hinweis: Außertarifliche Arbeitnehmer haben also grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Mindestabstand zum höchsten Tarifgehalt. Deshalb sollten sie jährliche Gehaltsverhandlungen führen.
Quelle: BAG, Urt. v. 23.10.2024 – 5 AZR 82/24
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(aus: Ausgabe 01/2025)