Trotz zwölf Bier am Tag: Alkoholismus allein begründet noch keine Testierunfähigkeit
Testierunfähig ist derjenige, der aufgrund einer krankhaften Störung der Geistesfähigkeit oder durch Bewusstseinsstörungen nicht fähig ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) musste sich im Folgenden mit der Frage beschäftigen, ob der Alkoholismus des Erblassers als solcher bereits eine Testierunfähigkeit nach sich gezogen hatte.