Teilhabe am Erwerbsleben: Schwerbehinderter erstritt im Eilverfahren eine stufenweise Wiedereingliederung
Die Wiedereingliederung nach einer langen Krankheitsphase kann ein Arbeitgeber grundsätzlich ablehnen. Doch bei schwerbehinderten Menschen könnte ab jetzt etwas anderes gelten. Das Arbeitsgericht Aachen (ArbG) hat mit seinem folgenden Beschluss schwerbehinderten Arbeitnehmern neue Wege eröffnet, ihr Beschäftigungsinteresse durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich diese Auffassung durchsetzen wird.