VKH für polnische Scheidung: Recht auf unterschiedslose und absolute gleichwertige Gewährung von Rechtsschutz
Zwei polnische Staatsangehörige hatten in Polen geheiratet und sich schließlich getrennt. Frau und Kinder blieben in Polen, der Mann war nach Deutschland gezogen. Zehn Jahre später reichte er die Scheidung ein – in Deutschland. Dafür beantragte er Verfahrenskostenhilfe (VKH), die ihm das Familiengericht Neustadt am Rübenberge (FamG) verweigerte. Doch dann ging die Sache zum Oberlandesgericht Celle (OLG).