Abstrakte Verwechslungsgefahr: Selbstgefertigte Tempo-30-Schilder im Eilverfahren für unzulässig erklärt
Auf Wut mit „Dann mal dir doch ein Schild!“ zu reagieren, mag auf Kundgebungen helfen – im Alltag ist von dieser Problemlösung jedoch abzuraten. Denn dass für Beschilderungen im öffentlichen Raum Eigeninitiative weniger gefragt ist, sollte klar sein. Zu viel spricht dagegen – so auch das Verwaltungsgericht Freiburg (VG), das im Eilverfahren entscheiden musste.