Wohnungskauf ohne Baugenehmigung: Wird arglistige Täuschung ausgeschlossen, ist vertraglicher Haftungsausschluss bindend
Wer eine bereits bestehende und vor allem bewohnte Wohnung kauft, sollte meinen, dass diese Wohnung zumindest rechtlich ohne Beanstandung dort steht, wo sie eben steht. Doch das vielgerühmte Credo „Lage!“ der Immobilienmakler zeigte hier seine baurechtlichen Grenzen. Die Wohnung war nun zwar gekauft, doch nie für den Bau genehmigt worden. Den Fall musste letzten Endes das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entscheiden.