Folge eigener Äußerungen: Einwände gegen die Vergütung eines Nachlasspflegers laufen ins Leere
Nachlasspflegschaften werden oft zur Sicherung eines Nachlasses oder bei fehlender Klarheit über die Erben durch das Nachlassgericht angeordnet. Die Kosten eines solchen Nachlasspflegers werden aus dem Nachlass selbst getragen. Im Fall des Oberlandesgerichts München (OLG) wehrte sich eine Alleinerbin gegen die festgesetzten Kosten einer Nachlasspflegerin und erklärte, dass die Anordnung der Nachlasspflegschaft zu Unrecht erfolgt sei.