Treppensturz im Hotel: Verkehrssicherungspflicht kann persönliche Sorgfaltsanstrengungen nicht ersetzen
Nicht jede erlittene Verletzung kann einem anderen unter Berufung auf die verletzte Verkehrssicherungspflicht zur Last gelegt werden. Denn neben den Pflichten, die gemäß jeweiliger Verordnung einzuhalten sind, zählt immer auch die eigene Sorgfalt, auf mögliche Risiken rechtzeitig reagieren zu können. So sieht es auch das Landgericht Koblenz (LG) im Fall eines Treppensturzes in einem Hotel.