Preisanpassung: Entzug der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht bei Schäden über 1.800 EUR
Bislang galt nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – allgemein Fahrer- oder Unfallflucht genannt – die Schadensgrenze von 1.500 EUR, die als Verursachung eines bedeutenden Sachschadens auch die Fahrerlaubnisentziehung nach sich zog. Doch da es sich mit derartigen Reparaturen so verhält wie mit der generellen Preissteigerung, hat das Landgericht Hamburg (LG) hier eine Anpassung vorgenommen. Und das hieß hier für die Beklagte: Glück gehabt!