„Nebenkosten inkl.“?: Unklare Klauseln im Mietvertrag gehen zu Lasten des Vermieters
Wer mehrdeutige Passagen in seinem Vertragswerk zulässt, zahlt das häufig doppelt und dreifach. So war es auch im folgenden Beispiel des Amtsgerichts Düsseldorf (AG) in Sachen Mietrecht. Denn hier war ein Mietvertrag an einer entscheidenden Stelle durch eine freigelassene Stelle so unsauber formuliert, dass dies zu Lasten des Vermieters ging.