Streamingdienst gehackt: Spitznamenangabe und ausgebliebener Vermögensschaden schmälern Anspruch
Wer seine Daten externen Diensten anvertraut, erwartet, dass diese Daten so sicher wie möglich bewahrt werden – dafür sorgt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Landgericht Lübeck (LG) hatte sich nun in einem interessanten Fall mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Datenleck auf einer Musikstreamingplattform automatisch Schadensersatzansprüche nach sich zieht und wie hoch diese unter Umständen zu beziffern sind.