Zwangsvollstreckung bei Mietschulden: Kein Recht auf Erteilung eines Erbscheins bei Schulden, die erst nach dem Tod entstanden sind
Das Recht zur Erteilung eines Erbscheins an den oder die Erben kann sicher als der Regelfall betrachtet werden. Allerdings kann auch der Gläubiger eines Erblassers einen Erbschein beantragen, soweit er diesen zum Zweck einer Zwangsvollstreckung benötigt. Doch in diesem Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) wurde ein entscheidendes Detail übersehen.