Abwesenheitsnotiz als Werbung? Autoreply-E-Mail darf als allgemeiner Abbinder Internetpräsenzen aufführen
Sie kennen das sicherlich auch: Ihr Ansprechpartner ist im Urlaub und Sie erhalten eine E-Mail, dass er erst ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder erreichbar ist. Wie es sich mit weiteren Inhalten einer solchen Abwesenheitsnotiz verhält und ob es sich bei einer solchen um eine verbotene Werbemaßnahme handeln kann, musste das Amtsgericht Augsburg klären.