Kein Mitbestimmungsrecht: Betriebsrat muss bei Gehaltskürzung seines Vorsitzenden nicht gefragt werden
Hintergrund dieses Verfahrens ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Anfang des Jahres, wonach die Vergütung von Betriebsräten bei Volkswagen viel zu hoch gewesen ist. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) wurde daher mit der Beantwortung der Frage beauftragt, ob es sich bei der Gehaltskürzung eines freigestellten Betriebsratsvorsitzenden um eine Umgruppierung gehandelt habe, an der der Betriebsrat hätte beteiligt werden müssen.