Folgenreiches „Späßchen“: Entblößte Genitalien und angedeutetes Ins-Auto-Pinkeln führen auch auf dem Bau zur Kündigung
Dass manche Berufsbranchen eine derbe Sprache und einen noch derberen Humor für sich beanspruchen, gehört zu einer eher überholten Tradition. Dass heutzutage auch auf dem Bau „Späße“ am Arbeitsplatz mehr als nur unpassend sein und entsprechend eine Kündigung nach sich ziehen können, beweist dieser Fall, der vor dem Arbeitsgericht Weiden (ArbG) landete.