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Autor: a.rehder85@gmail.com

  • Zu jung gibt es nicht: Auch ein Kleinkind hat Anrecht auf Beistand im Umgangsverfahren
    Familienrecht

    Zu jung gibt es nicht: Auch ein Kleinkind hat Anrecht auf Beistand im Umgangsverfahren

    In Verfahren vor dem Familiengericht zum Kindeswohl kommt einem „Verfahrensbeistand“ große Bedeutung zu. Dieser „Anwalt des Kindes“ soll die Interessen des Kindes formal in das Verfahren einbringen. Denn das Gesetz geht davon aus, dass das Interesse des Kindes nicht mit dem beider Eltern im Einklang sein kann – sonst würden diese sich nicht vor Gericht darüber streiten. Im Folgenden hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) zu klären, ob die Entscheidung zulässig ist, einem dreijährigen Kleinkind keinen Verfahrensbeistand zu bestellen, weil das Kind ohnehin zu klein ist, um seinen Willen zu ermitteln.

  • Nicht nur Wissensvermittlung: Bei Verweigerung der Schulpflicht droht Sorgerechtsentzug
    Familienrecht

    Nicht nur Wissensvermittlung: Bei Verweigerung der Schulpflicht droht Sorgerechtsentzug

    Der Entzug des Sorgerechts sollte in Familiensachen immer das letzte Mittel sein. Im Folgenden gab das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) den Eltern des betreffenden Kindes das Sorgerecht, das ihnen vom Familiengericht (FamG) bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht, Entscheidungen in schulischen Angelegenheiten sowie Beantragung öffentlicher Hilfen entzogen war, zwar zurück, doch nicht ohne den ernsten Hinweis, das dies durchaus nicht auf Dauer gelten muss.

  • Nacheheliche Solidarität: Steuerliche Zusammenveranlagung sollte auch nach Trennung besser nicht verweigert werden
    Familienrecht

    Nacheheliche Solidarität: Steuerliche Zusammenveranlagung sollte auch nach Trennung besser nicht verweigert werden

    Trennung und Scheidung sind emotional nicht einfach. Dennoch ist Eheleuten anzuraten, auch nach Liebes- und Beziehungsende in den wichtigsten Dingen an einem Strang zu ziehen, so beispielsweise bei ihrer Steuererklärung. Denn wenn einer von beiden seine Mitarbeit an der (gemeinsamen) Steuererklärung verweigert, kann dies teuer werden, so wie im folgenden Fall des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG).