Unzulässige Geschwindigkeitsmessung: Polizeiliches Nachfahren bei Dunkelheit mit ungeeichtem Tacho bleibt für Temposünder ohne Folgen
Pi mal Daumen, dazu Tageszeit minus Temperatur, und fertig ist die Geschwindigkeitsmessung? Wer mitbekommen hat, dass selbst die Ergebnisse angeblich ausgefeilter Messgeräte bereits an gerichtliche Grenzen gestoßen sind (Stichwort “ LEIVTEC XV3″), weiß: Nein. Und genau dieselbe Antwort musste das Amtsgericht Dortmund (AG) zwei Beamtinnen geben, die in unterstellt „guter Absicht“ einem Temposünder im wahrsten Wortsinne auf der Spur waren.