Bonus nach Kündigung: Ihre Rechte und Ansprüche

Artikel vom 20.12.2024

Bonusansprüche bestehen oft trotz Kündigung, insbesondere bei erbrachten Leistungen. Stichtagsklauseln sind häufig unwirksam. Fachanwälte prüfen Unterlagen wie Arbeitsverträge und setzen Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich oder vor Gericht. Schnelles Handeln und Nachweise sind entscheidend.

Bonus nach Kündigung

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Anspruch auf einen Bonus besteht auch nach einer Kündigung, wenn die Leistung bereits erbracht wurde
  • Stichtagsklauseln sind nicht immer wirksam und können rechtlich angefochten werden
  • Schnelles Handeln ist wichtig, um die Durchsetzung ihres Anspruchs zu sichern

Haben Sie Anspruch auf Ihren Bonus trotz Kündigung?

Eine Kündigung bedeutet für viele Arbeitnehmer nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern oft auch Unsicherheit über ausstehende Bonuszahlungen. Viele Arbeitgeber verweigern nach einer Kündigung die Auszahlung von Boni – nicht immer zu Recht. Vertrauen Sie daher auf die Unterstützung von erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche professionell begleiten.

Unterschiedliche Arten von Bonuszahlungen

Im Arbeitsrecht existieren verschiedene Formen von Bonuszahlungen, die jeweils unterschiedlich behandelt werden. Das klassische Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt wird oft als Sonderzahlung mit Mischcharakter eingestuft. Erfolgsbeteiligungen und Tantiemen hingegen sind meist direkt an die Leistung des Mitarbeiters gekoppelt. Bei Zielvereinbarungsboni kommt es auf die konkrete Erreichung vorher definierter Ziele an. Ermessens- und Gratifikationsboni werden vom Arbeitgeber nach eigenem Ermessen gewährt. Jede dieser Bonusarten unterliegt eigenen rechtlichen Regelungen und muss im Kündigungsfall gesondert geprüft werden.

Die rechtliche Bewertung Ihrer Bonusansprüche

Die zentrale Frage bei der rechtlichen Bewertung ist, ob es sich bei der Bonuszahlung um eine freiwillige Leistung oder um verstecktes Arbeitsentgelt handelt. Dies wird anhand verschiedener Kriterien geprüft. Die vertraglichen Vereinbarungen bilden dabei die Grundlage. Ebenso wichtig ist die betriebliche Übung – wurde der Bonus regelmäßig und ohne Vorbehalt gezahlt, kann daraus ein Rechtsanspruch entstehen. Auch der Zweck der Zahlung spielt eine wichtige Rolle. Dient sie der Honorierung bereits erbrachter Leistungen, spricht dies für einen Entgeltcharakter. Nicht zuletzt ist die Höhe im Verhältnis zum Grundgehalt ein wichtiger Indikator. Je höher der Anteil am Gesamtverdienst, desto eher handelt es sich um reguläres Arbeitsentgelt.

Stichtagsklauseln und ihre Wirksamkeit

Ein häufiges Hindernis bei der Durchsetzung von Bonusansprüchen sind Stichtagsklauseln. Diese knüpfen den Anspruch an eine aktive Beschäftigung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Rechtsprechung hat jedoch klare Grenzen für solche Klauseln gezogen. Sie dürfen den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Besonders bei bereits erdienten Leistungen sind solche Klauseln oft unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Eine vollständige Streichung bereits erarbeiteter Boni nur aufgrund einer Kündigung ist daher meist nicht zulässig.

Berechnung anteiliger Bonusansprüche

In vielen Fällen besteht zumindest ein anteiliger Anspruch auf den Bonus. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung der im Bonuszeitraum geleisteten Arbeitszeit. Der Grad der Zielerreichung wird dabei ebenso berücksichtigt wie die vereinbarten Berechnungsgrundlagen. Besonders bei leistungsbezogenen Boni ist eine genaue Dokumentation der eigenen Leistung wichtig. Diese kann im Streitfall als Nachweis dienen.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Als erfahrene Arbeitsrechtsexperten setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch. Dies beginnt mit einer detaillierten Analyse Ihrer Unterlagen. Darauf aufbauend entwickeln wir eine individuelle Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Zunächst versuchen wir meist eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, scheuen wir auch den Gang vor Gericht nicht. 

Unser Vorgehen in Ihrem Fall

Die Zusammenarbeit beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch, in dem wir Ihre spezifische Situation analysieren. Wir prüfen alle relevanten Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Bonusvereinbarungen und Gehaltsabrechnungen der vergangenen Jahre. Auf dieser Basis nehmen wir eine rechtliche Bewertung Ihrer Ansprüche vor und entwickeln eine maßgeschneiderte Durchsetzungsstrategie. In Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Sollte keine außergerichtliche Einigung möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.

Häufig gestellte Fragen

Wann verfällt mein Anspruch auf einen Bonus? Ein Bonusanspruch verfällt nicht automatisch mit der Kündigung. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Fristen. Wichtig ist, Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Wie berechnet sich ein anteiliger Bonusanspruch? Die Berechnung erfolgt normalerweise zeitanteilig nach den im Bonuszeitraum geleisteten Monaten. Auch der Grad der Zielerreichung und vereinbarte Berechnungsgrundlagen werden berücksichtigt.
Welche Rolle spielt der Kündigungsgrund? Der Grund der Kündigung ist für bereits verdiente Bonusansprüche in der Regel unerheblich. Auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung oder Eigenkündigung bleiben die Ansprüche grundsätzlich bestehen.
Kann der Arbeitgeber einen zugesagten Bonus verweigern? Eine Verweigerung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Bei echten Leistungsboni oder regelmäßigen Zahlungen bestehen oft rechtlich durchsetzbare Ansprüche.
Was gilt bei einer Freistellung? Auch während einer Freistellung bleiben Bonusansprüche grundsätzlich bestehen, sofern sie sich auf bereits erbrachte Leistungen beziehen.
Wie wirkt sich eine Krankheit auf den Bonusanspruch aus? Krankheitszeiten haben auf bereits verdiente Bonusansprüche keinen Einfluss. Bei längeren Ausfallzeiten kann eine anteilige Kürzung zulässig sein.
Was passiert bei einer betriebsbedingten Kündigung? Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung bleiben Bonusansprüche für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
Kann ich Bonusansprüche mit der Kündigungsschutzklage verbinden? Ja, häufig ist es sinnvoll, Bonusansprüche im Rahmen einer Kündigungsschutzklage geltend zu machen.
Muss ein Bonus jedes Jahr in gleicher Höhe gezahlt werden? Ohne ausdrücklichen Freiwilligkeitsvorbehalt kann durch die regelmäßige Zahlung in gleicher Höhe ein Rechtsanspruch für die Zukunft entstehen.
Welche Unterlagen brauche ich zur Durchsetzung meiner Ansprüche? Wichtig sind der Arbeitsvertrag, Bonusvereinbarungen, Gehaltsabrechnungen und Nachweise über erreichte Ziele oder Leistungen.

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