Es ist immer wieder erstaunlich, dass sich Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu Vergleichen mit der Nazidiktatur hinreißen lassen. Im Fall vor dem Landesarbeitsgericht München (LAG) ließ sich ausgerechnet eine Referentin für Rundgangführungen im ehemaligen Konzentrationslager Dachau zu einem Faschismusvergleich hinreißen.
Die Frau, die bei einer vom Freistaat Bayern errichteten Stiftung des öffentlichen Rechts als Referentin für Rundgangführungen in der KZ-Gedenkstätte Dachau beschäftigt war, trat auch bei „Anti-Corona-Bewegungen“ als Rednerin auf. Wörtlich sagte sie bei einer Demonstration auf dem Münchner Königsplatz Ende Januar 2022: „Wir haben es hier mit der schärfsten Faschisierung im Staat und Gesellschaft zu tun. Seit der Gründung der Bundesrepublik. (…) Und ihr seht die Ignoranz dieses Staates, dieses reaktionär faschistoiden Staates, der meint, er kann sich abschütteln.“ Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er der Arbeitnehmerin ordentlich zum 30.06.2022, wogegen sie klagte – dies jedoch erfolglos.
Denn wer Führungen in einer KZ-Gedenkstätte wie Dachau macht und die Besucher betreut, darf laut LAG seinen demokratisch gewählten, staatlichen Arbeitgeber nicht mit einem Faschistenstaat gleichstellen. Dadurch wird die Demokratie herabgewürdigt. Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses war dem Arbeitgeber daher unzumutbar.
Hinweis: Wer für den Staat tätig ist und die Bundesrepublik Deutschland als „reaktionär faschistoiden Staat“ bezeichnet, muss mit einer Kündigung rechnen – und das zu Recht.
Quelle: LAG München, Urt. v. 18.07.2023 – 7 Sa 71/23
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(aus: Ausgabe 09/2023)