Das Wichtigste im Überblick
- Die Kündigung eines Geschäftsführers erfordert die sorgfältige Trennung zwischen Organstellung (Abberufung) und Anstellungsvertrag
- Geschäftsführer haben oft weitreichende Ansprüche auf Vergütung, Tantiemen und Pensionszusagen, die es zu sichern gilt
- Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend für die optimale Durchsetzung der Interessen und den Erhalt der Reputation
Die besondere Stellung des GmbH-Geschäftsführers
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir regelmäßig Geschäftsführer in der schwierigen Situation einer drohenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung. Die rechtliche Komplexität ergibt sich dabei aus der Doppelnatur der Geschäftsführerstellung: Einerseits die organschaftliche Position als Geschäftsführer, andererseits das Anstellungsverhältnis durch den Dienstvertrag. Diese besondere Konstellation erfordert ein tiefgreifendes Verständnis beider Rechtsbereiche, um die Interessen des Geschäftsführers optimal zu wahren. Gerade in Konfliktsituationen zeigt sich die Bedeutung dieser Unterscheidung, da beide Rechtsverhältnisse getrennt voneinander zu behandeln sind.
Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführer-Kündigung
Die Beendigung der Geschäftsführertätigkeit erfolgt typischerweise in einem zweistufigen Prozess, beginnend mit der Abberufung als Organstellung nach § 38 GmbHG, gefolgt von der Kündigung des Anstellungsvertrags nach den vereinbarten Bedingungen. Im Rahmen dieses Prozesses müssen die Kündigungsfristen und -termine, die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Kündigung sowie die formellen Anforderungen an Abberufung und Kündigung sorgfältig geprüft werden. Besondere Vereinbarungen im Geschäftsführervertrag können dabei weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Beendigungsprozess haben. Die korrekte rechtliche Einordnung dieser verschiedenen Aspekte ist entscheidend für eine erfolgreiche Interessenvertretung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann hier maßgeblich zum Erfolg beitragen.
Finanzielle Ansprüche sichern
Ein wesentlicher Aspekt bei der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit ist die umfassende Sicherung der finanziellen Ansprüche. Diese umfassen die ausstehenden fixen und variablen Vergütungen, Tantiemen und Boni, Pensionszusagen sowie die Regelungen zum Dienstwagen und mögliche Abfindungsansprüche. Die rechtzeitige Dokumentation und Geltendmachung dieser Ansprüche ist von entscheidender Bedeutung für ihre erfolgreiche Durchsetzung. Eine professionelle Bestandsaufnahme aller bestehenden Ansprüche bildet die Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen.
Strategische Vorgehensweise bei der Kündigung
Als erfahrene Fachanwälte entwickeln wir für jeden Fall eine maßgeschneiderte Strategie. Dabei steht neben der Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche auch der Erhalt der beruflichen Reputation im Fokus. Oft lassen sich durch geschickte Verhandlungsführung außergerichtliche Einigungen erzielen, die allen Beteiligten einen kostenintensiven Rechtsstreit ersparen. Eine sorgfältige Analyse der Verhandlungsposition und der möglichen Szenarien bildet dabei die Basis für eine erfolgreiche Strategie. Die Wahrung der Vertraulichkeit und ein professionelles Kommunikationsmanagement sind dabei zentrale Erfolgsfaktoren.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Geschäftsführer fristlos gekündigt werden?
Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Die Anforderungen sind hier sehr hoch.
Habe ich als Geschäftsführer Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht, kann aber vertraglich vereinbart sein oder im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung ausgehandelt werden.
Was passiert mit meinen Tantiemen bei einer Kündigung?
Tantiemenansprüche bleiben grundsätzlich bestehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die genaue Berechnung sollte fachkundig geprüft werden.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Geschäftsführer?
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Anstellungsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen.
Kann ich selbst als Geschäftsführer kündigen?
Ja, unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen ist dies möglich.
Was bedeutet die Abberufung als Geschäftsführer?
Die Abberufung beendet nur die organschaftliche Stellung, nicht automatisch den Anstellungsvertrag.
Welche Unterlagen sollte ich bei einer Kündigung sichern?
Wichtig sind der Geschäftsführervertrag, Gesellschafterbeschlüsse, Korrespondenz und Nachweise über variable Vergütungen.
Gilt das Kündigungsschutzgesetz für Geschäftsführer?
Nein, das KSchG findet auf Geschäftsführer keine Anwendung.
Was passiert mit meiner Pensionszusage?
Die Rechte aus der Pensionszusage bleiben grundsätzlich bestehen und sollten genau geprüft werden.
Wie gehe ich mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot um?
Die Wirksamkeit und der Umfang des Wettbewerbsverbots sollten fachkundig geprüft werden, da hier oft Karenzentschädigungen zustehen.