Das Landgericht Lübeck (LG) musste klären, was eigentlich mit Bewohnern eines Pflegeheims passiert, wenn die Kosten für den Heimplatz nicht ordentlich beglichen werden.
Eine ältere Frau stand unter rechtlicher Betreuung und wohnte in einem Pflegeheim. Trotz mehrfacher Mahnungen zahlte sie jahrelang nicht das volle Pflegegeld. Schließlich kündigte das Pflegeheim den Heimvertrag wegen offener Beträge von rund 35.000 EUR und legte eine Räumungsklage ein.
Das LG war der Auffassung, dass die Kündigung wegen des erheblichen Zahlungsrückstands wirksam war. Der Betreuer der Frau hatte sich nämlich jahrelang nicht ausreichend um eine vollständige Zahlung des Pflegegelds gekümmert und sich ebenso wenig bemüht, anderen Wohnraum für die Frau zu finden. Die Frau muss nun die Verantwortung für das Fehlverhalten ihres Betreuers übernehmen.
Hinweis: Auch die wirtschaftliche Belastung des Pflegeheims und damit letztendlich auch die Situation der anderen Heimbewohner müssen berücksichtigt werden. Ob die Räumung gesundheitlich zumutbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Diese Frage wird dann interessant, wenn die Räumung tatsächlich vollstreckt wird.
Quelle: LG Lübeck, Urt. v. 25.04.2024 – 5 O 197/23
zum Thema: | Mietrecht |
(aus: Ausgabe 09/2024)