Unterlassungsanspruch nach Sanierung: Gemeinde muss Nachbargrundstücke vor Regenwassereintritt schützen
Wenn Gemeinden nicht nur den Willen zur Sanierung zeigen, sondern diese auch durchführen, sind Anlieger doch allgemein recht froh. Im folgenden Fall, der seinen Anfang 2008 nahm, war das nicht ganz der Fall. Denn Anwohner verlangten, dass ihre Gemeinde Maßnahmen gegen das Überlaufen von Regenwasser ergreift. Schließlich musste das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) klarstellen, dass sich auch Behörden an die Regeln des Wasser- und Nachbarrechts halten müssen.
Teure Pflichtverletzung: Betriebskosten dürfen nur in Ausnahmefällen anders verteilt werden als bislang üblich
In diesem Fall stolperte eine Vermieterin über ihre eigenen Füße. Denn das Landgericht Hanau (LG) bestätigte zwar, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels in der Betriebskostenabrechnung auch ohne Zustimmung des Mieters legitim sein kann. Doch dafür braucht es eine diese Ausnahme eindeutig begründende Argumentation. Und nun raten Sie mal, woran die Vermieterin am Ende völlig zu Recht scheiterte.
Ohne vorherigen Beschluss: Nachträgliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Beauftragung durch Verwalterin erlaubt
Der allgemeinen Logik zufolge kann etwas nur dann wirklich verpflichtend sein, wenn es im Vorhinein vereinbart wurde. So dachte wohl auch ein Wohnungseigentümer und klagte gegen die nachträgliche Zustimmung seiner Miteigentümer zu einer durch die Verwalterin bereits erteilte Beauftragung. Und weil sich selbst Amts- und Landgericht (AG und LG) hierbei nicht einig waren, musste der Bundesgerichtshof (BGH) bewerten, ob dies ohne vorherigen Beschluss möglich sei.
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Kranke Katze gekauft: Wer Verkäufern keine Frist zur Mängelbeseitigung setzt, geht im Schadensfall leer aus
Wer einen Gegenstand kauft, der sich als mangelhaft herausstellt, muss dem Verkäufer eine Frist einräumen, den Mangel zu beseitigen. Auch für den Kauf von Tieren gibt es derartige gesetzliche Regelungen, die im Folgenden einer Katzenfreundin vom Landgericht Lübeck (LG) dargelegt wurden.
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Keine Pflichtverletzung: Kein Schmerzensgeld für Verbrennungen mit zu heißem Tee bei gängiger Zubereitungspraxis
In den USA gibt eine Vielzahl solcher Entscheidungen: Menschen ziehen sich Verbrühungen durch unsachgemäße Handhabung von Heißgetränken zu und bekommen dafür ein hohes Schmerzensgeld. Das ist in der Bundesrepublik aber doch anders. Hier wird auf den verständigen Konsumenten abgestellt, der mit ordnungsgemäß zubereiteten Getränken umzugehen weiß – oder etwa nicht? Das Landgericht Oldenburg (LG) weiß Antwort.
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Härtegrad der Matratze: Wer keine Beratung wollte, muss bestellte Ware akzeptieren
Matratzen haben unterschiedliche Härtegrade, die auf die unterschiedlichen Gewichtsklassen der darauf Liegenden angepasst sind. Doch wie es oft ist: Nicht alles muss allen so gefallen, wie es ursprünglich gedacht war. Und während die einen den Schlaf wie auf einer Wolke bevorzugen, mögen es andere bretthart. Und darüber stritten die Parteien dieses Verfahrens, das das Amtsgericht Hannover (AG) zu entscheiden hatte.