Scraping bei Facebook: Bundesgerichtshof hält selbst kurzzeitigen Kontrollverlust zu Nutzerdaten für schadensersatzwürdig
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall bei Facebook beschäftigen. Die Frage dabei war, ob das Gefühl, selbst nur kurzzeitig auf den Schutz der eigenen Daten verzichten zu müssen, bereits zu Schadensersatzansprüchen führt – oder ob dafür ein konkreter Schaden erfolgt sein müsse.
Notfallkater Rocky: Tierhalter müssen Kosten für Behandlung auch tragen, wenn Dritte die Rettung veranlassen
Wer trägt im Fall einer Tierrettung eigentlich die angefallenen Kosten, wenn die Notbehandlung nicht etwa vom Halter, sondern von einem tierlieben fremden Finder des zuvor entlaufenen Tiers beauftragt wurde? Das Amtsgericht München (AG) musste zu dieser interessanten Frage eine Antwort finden.
Kein Rechtsbindungswillen entnehmbar: Grimasse schneidendes Emoji ist keine Zustimmung zu einer Lieferfristverlängerung
Der Sinn sogenannter Emojis liegt eigentlich darin, dem Leser zu veranschaulichen, wie der Verfasser das Geschriebene gefühlmäßig betont – er ersetzt quasi seine fehlende Mimik mit Icons und Zeichen und verdeutlicht die Aussage seines Texts. Uneigentlich ist die Praxis jedoch oft eine andere: Zwei Menschen mit zwei Meinungen, wie das Geschriebene gemeint war bzw. aufgefasst wurde. Ebendiese unterschiedliche Auffassung führte zum folgenden Fall vor dem Oberlandesgericht München (OLG).
Top-News
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Verfassungsbeschwerde abgelehnt: Ausschluss eines NPD-Landesvorsitzenden aus einem Sportverein ist rechtmäßig
Die NPD ist als rechtsextreme und in Teilen neonazistische Partei nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zwar eindeutig verfassungsfeindlich, wesensverwandt mit dem historischen Nationalsozialismus und will die bestehende Verfassungsordnung ändern. Durch ihre Bedeutungslosigkeit stellt sie nach Ansicht des Gerichts jedoch keine konkrete Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Ob ein Verein auf Basis dieses Urteils ein aktives Parteimitglied als Vereinsmitglied zu akzeptieren hat, wurde erneut ein Fall für das BVerfG.
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Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers: Kein sogenanntes Insichgeschäft ohne entsprechende Ermächtigung durch Erblasser
Aufgabe eines Testamentsvollstreckers ist es, nach dem Tod des Erblassers dessen Willen weiter zur Geltung zu bringen. Er ist dabei nicht gesetzlicher Vertreter des Erben – vielmehr tritt er im allgemeinen Rechtsverkehr selbst als Vertragspartner auf und ist zudem berechtigt, über Nachlassgegenstände zu verfügen. Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er aber nur unter Einschränkungen berechtigt. Problematisch kann dies werden, wenn ein Testamentsvollstrecker ein Rechtsgeschäft zu seinen eigenen Gunsten durchführt – so wie im Fall des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG), bei dem es um ein sogenanntes Insichgeschäft ging.
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Uneinigkeit zum Trennungstag: Zusammenveranlagung im Jahr nach der Trennung legt Verdacht des Steuerbetrugs nahe
Oftmals unterschätzt ist es, wie wichtig der konkrete Tag der ehelichen Trennung für die Vermögensauseinandersetzung werden kann. Denn es gibt gegenseitige Auskunftsansprüche über das Vermögen am Trennungstag – die greifen aber nur, wenn man ein bestimmtes Datum nennen und beweisen kann. Der Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) zeigt auf, wie relevant dieses exakte Datum auch für das Finanzamt sein kann, das im Ernstfall keinen Spaß versteht.