Scraping bei Facebook: Bundesgerichtshof hält selbst kurzzeitigen Kontrollverlust zu Nutzerdaten für schadensersatzwürdig

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall bei Facebook beschäftigen. Die Frage dabei war, ob das Gefühl, selbst nur kurzzeitig auf den Schutz der eigenen Daten verzichten zu müssen, bereits zu Schadensersatzansprüchen führt – oder ob dafür ein konkreter Schaden erfolgt sein müsse.

Kein Rechtsbindungswillen entnehmbar: Grimasse schneidendes Emoji ist keine Zustimmung zu einer Lieferfristverlängerung

Der Sinn sogenannter Emojis liegt eigentlich darin, dem Leser zu veranschaulichen, wie der Verfasser das Geschriebene gefühlmäßig betont – er ersetzt quasi seine fehlende Mimik mit Icons und Zeichen und verdeutlicht die Aussage seines Texts. Uneigentlich ist die Praxis jedoch oft eine andere: Zwei Menschen mit zwei Meinungen, wie das Geschriebene gemeint war bzw. aufgefasst wurde. Ebendiese unterschiedliche Auffassung führte zum folgenden Fall vor dem Oberlandesgericht München (OLG).

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    Um eine Kollision mit Wildtieren zu vermeiden, kam es zu einem Ausweichmanöver und infolge dessen zum Sturz. Da dieser aber nicht auf einer Wildberührung beruhte und somit folglich auch kein Wildunfall war, wollte sich im folgenden Fall der Teilkaskoversicherer schulterzuckend aus der Affäre ziehen. Doch das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) nahm sich der Sache an und klärte die notwendige Frage, ob das erfolgte Ausweichmanöver Schlimmeres habe verhindern können.

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    Wer seine Aggressionen nicht im Griff hat, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. So droht auch eine Kündigung, wenn es am Arbeitsplatz zu Gewalttätigkeiten oder deren Androhung kommt. Wie es sich verhält, wenn es zu herablassenden und aggressiven Verbalattacken, dabei aber nicht zu Handgreiflichkeiten kommt, musste kürzlich das Verwaltungsgericht Mainz (VG) klären.

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    Wer seinen Kredit oder sein Darlehen vorzeitig abbezahlen möchte, muss mit einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung rechnen, da das vergebende Kreditinstitut bei Vergabe schließlich fest mit Zinsen innerhalb des eigentlich anberaumten Zeitrahmens gerechnet hatte. Ob Banken aber allein schon für das Errechnen dieser Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens Gebühren verlangen dürfen, musste im Folgenden das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) beurteilen.