Verschuldenshaftung oder nicht? Ein 13-Jähriger taumelt nach Jux auf Drehscheibe gegen Fensterscheibe
Das gute alte Drehkarussell übt seit Generationen einen nahezu unwiderstehlichen Reiz auf kleine und große Kinder aus, ihren Wagemut an Ort und Stelle unter Beweis zu stellen. Zwar ging es hier nicht um einen Sturz als Folge jugendlichen Übermuts, doch auch ein Drehwurm hatte es durchaus in sich. Das Landgericht Frankenthal (LG) musste daher entscheiden, ob einem jungen Menschen ein folglich entstandener Glasbruch anzurechnen sei.
Probe-BahnCard: Kündigungsfrist rechtmäßig – Schriftform als Bedingung hingegen nicht
"Mit der Probe-BahnCard 3 Monate fahren und sparen!" – ein tatsächlich verlockendes Angebot der Deutschen Bahn, das bereits ab 19,90 EUR zu haben ist. Die sechswöchige Kündigungsfrist dieser BahnCard-Variante fand ein Verbraucherschutzverein hingegen nicht in Ordnung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) war gefragt.
Allgemeines Lebensrisiko: Reitverein haftet nicht für die Folgen von eingetretenem Nagel im Pferdehuf
Immer wieder landen Fälle vor den Gerichten, die ehrlicherweise auch von Klägerseite nicht zu verhindern gewesen wären. Ein gutes Beispiel: Ein Pferd tritt in einen Nagel. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) musste sich daraufhin damit beschäftigen, ob die Pferdehalterin nach einem derartigen Fehltritt ihres Huftiers einen Schadensersatzanspruch hat – oder eben nicht.
Top-News
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Schwarzarbeit und Beitragsnachforderungen: Fehlendes Unternehmerrisiko von Bauarbeitern widerspricht Nachunternehmervertrag
Immer wieder versuchen Firmen, sich durch Nachunternehmerverträge mit Scheinselbständigen um die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu drücken. Wer dabei erwischt wird, wird der Beschäftigung von Schwarzarbeitern beschuldigt und muss sich auf hohe Forderungen einstellen. Das zeigt auch der Fall des Landessozialgerichts Hessen (LSG).
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Schadensersatz wegen Darlehenszinsen: Eheliche Wohlverhaltenspflichten enden nicht mit der Scheidung
Wer meint: “Ab sofort sind wir getrennte Leute!”, muss sich als Verheirateter darüber im Klaren sein, dass eheliche Tischtücher hierzulande nicht so schnell durchtrennt sind, wie es sich so manche Ehepaare wünschen. So sind mit Nachwirkungen der Ehe juristisch nicht etwa emotionale Wunden, sondern vielmehr die Konsequenzen einst gemeinsam getroffener Entscheidungen gemeint, die sogar bis nach der Scheidung beide Seiten in die Verantwortung ziehen. Eine solche Nachwirkung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) im Folgenden zu bewerten gehabt.
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Privattestament: Auslegung einer “Schenkung” als Erbeinsetzung
Auch das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) musste sich jüngst mit der Auslegung einer möglichen letztwilligen Verfügung auseinandersetzen, die privat erstellt und folglich nicht ganz “sattelfest” in ihrer Formulierung war. Doch besonders bei Testamenten stellen die Gerichte darauf ab, dass von Privatleuten nicht die juristische Sachkenntnis verlangt werden kann wie von entsprechenden Fachleuten. Naturgemäß verwenden sie selbst entsprechend viel Akribie darauf, was Erblasser gemeint haben können, damit deren letzter Wille als solcher umgesetzt werden kann.