Scraping bei Facebook: Bundesgerichtshof hält selbst kurzzeitigen Kontrollverlust zu Nutzerdaten für schadensersatzwürdig

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall bei Facebook beschäftigen. Die Frage dabei war, ob das Gefühl, selbst nur kurzzeitig auf den Schutz der eigenen Daten verzichten zu müssen, bereits zu Schadensersatzansprüchen führt – oder ob dafür ein konkreter Schaden erfolgt sein müsse.

Kein Rechtsbindungswillen entnehmbar: Grimasse schneidendes Emoji ist keine Zustimmung zu einer Lieferfristverlängerung

Der Sinn sogenannter Emojis liegt eigentlich darin, dem Leser zu veranschaulichen, wie der Verfasser das Geschriebene gefühlmäßig betont – er ersetzt quasi seine fehlende Mimik mit Icons und Zeichen und verdeutlicht die Aussage seines Texts. Uneigentlich ist die Praxis jedoch oft eine andere: Zwei Menschen mit zwei Meinungen, wie das Geschriebene gemeint war bzw. aufgefasst wurde. Ebendiese unterschiedliche Auffassung führte zum folgenden Fall vor dem Oberlandesgericht München (OLG).

Top-News

  • Nachweisgesetz – Änderungen seit dem 1.8.2022
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    Nachweisgesetz – Änderungen seit dem 1.8.2022

    In Deutschland ist im sog. Nachweisgesetz geregelt, welchen Informations- und Dokumentationspflichten Arbeitgeber nachkommen müssen. Zum 1.8.2022 kamen einige Ergänzungen hinzu und die neue Fassung gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Neueinstellungen. Zusätzlich sind nun folgende Punkte schriftlich zu dokumentieren:

  • Vergütung bei Betretungsverbot trotz negativem Corona-Test
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    Vergütung bei Betretungsverbot trotz negativem Corona-Test

    Ein Unternehmen erstellte zum Infektionsschutz ein Hygienekonzept, das für Arbeitnehmer, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot des Betriebs ohne Entgeltanspruch anordnete. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 16.6.2020 sah nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 14 Tagen vor. Diese sollte jedoch nicht für Personen gelten, die über ein ärztliches Attest nebst aktuellem Laborbefund verfügen, der ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests ausweist, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, und die keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen.

  • Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
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    Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

    Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Daraus kann der Arbeitnehmer aber unmittelbar keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel ableiten.