Wartungskosten: Sonstige Betriebskosten bleiben ohne explizite Umlagevereinbarung reine Vermietersache
Betriebs- bzw. Nebenkosten sind immer wieder Dreh- und Angelpunkt bei Mietrechtsprozessen. In diesem Fall, bei dem es vor dem Amtsgericht Hamburg (AG) um die Betriebskostenabrechnung für einen Supermarkt ging, war wie so oft die Frage, ob die Abwälzung einer darin enthaltenen Position auf die Gewerbemieterin überhaupt rechtens sei.
Verbraucherpreisindex irrelevant: Münchner Landgericht erteilt Mieterhöhung über den geltenden Mietspiegel hinaus eine Abfuhr
Dieses Urteil wird sowohl bei Münchner Mietern als auch bei deren Vermietern für Aufmerksamkeit sorgen. Denn der Methode, die Inflation vermieterseitig als Argument hinzuzuziehen, wenn durch eine Mietanpassung der Mietspiegel überschritten wird, hat das Landgericht München I (LG) eine Abfuhr erteilt. Wer die Miete erhöhen möchte, muss sich nach wie vor an das Gesetz halten.
Sachmangel beim Altbau: Erhebliche Wandfeuchtigkeit macht Souterrainwohnung unbewohnbar
Zwar können für ein altes Haus andere Regelungen gelten als für einen Neubau, dennoch ist die Sachmängelgewährleistung für alle gleich. Das mussten auch die Verkäufer einer Eigentumswohnung einsehen, die von den Käufern auf Schadensersatz verklagt wurden. Das diesbezügliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war eindeutig und durchaus nachvollziehbar.
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Kein Weiterbeschäftigungsanspruch: Besonderer Kündigungsschutz von Vorfeldinitiator einer Betriebsratswahl ist begrenzt
Gewählte Mitglieder des Betriebsrats genießen bekanntermaßen einen besonderen Kündigungsschutz. Der gilt auch bereits für die Initiatoren einer Betriebsratswahl, die unter Umständen später gar nicht gewählt werden oder gar nicht zur Wahl stehen. Inwieweit dieser Kündigungsschutz auch mit einem durchsetzbaren Beschäftigungsanspruch einhergeht, wurde vom Landesarbeitsgericht Köln (LAG) beantwortet.
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Kein Studium, kein Höchstsatz: Erfahrener Altenpfleger als Berufsbetreuer formal weniger qualifiziert als ein Astrophysiker
Einst richtete sich die Eingruppierung von Berufsbetreuern nach konkret nutzbaren Fachkenntnissen. Gerichte stuften Betreuer daraufhin individuell ein. Seit einer Gesetzesänderung 2023 braucht man für die höchste Vergütungsgruppe jedoch ein abgeschlossenes Studium – egal, welcher Fachrichtung. Ein Astrophysiker ohne jegliche Betreuungserfahrung bekommt für Betreuungen mehr Geld als ein Altenpfleger. Gegen diese Regelung zog ein erfahrener Altenpfleger kürzlich vor das Bayerische Oberlandesgericht (BayObLG).
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Kein Ausgleich der Nachteile: Die Stufenlaufzeit nach dem TVöD während der Elternzeit
Endlich hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) darüber entschieden, wie sich die Elternzeit – bei der das Arbeitsverhältnis ruht – auf eine tarifliche Höhergruppierung auswirkt.